Untergrundvorbereitung – Geschäftsbedingungen
1. Leistungsumfang
Die Untergrundvorbereitung umfasst mechanische Bodenbearbeitungsverfahren wie:
• Schleifen
• Schleifen (Feinschliff / Sanding)
• Fräsen
• Strahlen / Aufrauen
• Entfernen von Beschichtungen
• Entfernen von Kleberresten
• Öffnen der Betonporen
• Vorbereitung zur Nivellierung
Die genaue Methode wird je nach Zustand des Bodens ausgewählt.
2. Zustand des bestehenden Bodens
Der Kunde ist verpflichtet, Bellepoxid über bekannte Bodenbedingungen zu informieren, einschließlich:
• Frühere Beschichtungen
• Verdeckte Klebstoffe
• Alte Reparaturen
• Risse
• Schwacher Untergrund
• Verschmutzungen
• Öldurchdringung
• Feuchtigkeitsprobleme
3. Verdeckte Mängel
Während der Vorbereitung können zuvor verborgene Mängel sichtbar werden, wie zum Beispiel:
• Risse
• Schwacher Beton
• Löcher
• Instabile Schichten
• Fehlgeschlagene alte Reparaturen
Solche Feststellungen können zusätzliche Arbeiten und Kosten verursachen.
4. Einschränkung des Oberflächenergebnisses
Die Untergrundvorbereitung verbessert die technische Eignung, führt jedoch nicht automatisch zu einer optisch perfekten Oberfläche.
Je nach Zustand des Bodens können sichtbare Bearbeitungsspuren verbleiben.
5. Randbereiche
Ecken, Kanten, Wandanschlüsse und enge Bereiche können eine separate manuelle Bearbeitung erfordern.
Leichte sichtbare Unterschiede zwischen maschinell bearbeiteten Flächen und Randbereichen sind möglich.
6. Staub und Rückstände
Wo möglich, wird eine professionelle Staubabsaugung eingesetzt, jedoch kann eine vollständige Staubfreiheit nicht garantiert werden.
Feiner Staub kann je nach Untergrund und Baustellenbedingungen auftreten.
7. Begrenzung durch Betonfestigkeit
Schwacher Beton kann beim Schleifen oder Fräsen unterschiedlich reagieren.
Bellepoxid übernimmt keine Verantwortung für während der Vorbereitung festgestellte Schwächen des Untergrunds.
8. Sichtbarwerden bestehender Schäden
Die Vorbereitung kann bestehende, zuvor verborgene Schäden sichtbar machen.
Dies stellt keinen von Bellepoxid verursachten Schaden dar.
9. Zusatzarbeiten
Sollten unerwartete Bodenprobleme auftreten, kann Bellepoxid die Arbeiten unterbrechen, bis weitere Maßnahmen vereinbart wurden.
10. Auswahl der Geräte
Bellepoxid wählt Maschinen und Werkzeuge entsprechend den technischen Anforderungen aus.
11. Zugangspflicht des Kunden
Der Kunde muss vor Beginn der Arbeiten freien Zugang zum Arbeitsbereich gewährleisten.
Verzögerungen können zusätzliche Kosten verursachen.
12. Haftungsbeschränkung
Bellepoxid haftet nicht für:
• Vorbestehende Schwächen des Bodens
• Verdeckte Mängel
• Bauliche Bewegungen
• Instabilität des Untergrunds
• Versagen alter Beschichtungen
13. Abnahme
Die vorbereitete Oberfläche gilt als akzeptiert, sofern sichtbare Mängel nicht unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten gemeldet werden.
14. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, gilt Schweizer Recht.
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