Mietvertrag für Maschinen
1. Vertragsparteien
Dieser Mietvertrag wird zwischen Bellepoxid (nachfolgend „Eigentümer“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) abgeschlossen.
2. Mietgegenstand
Der Eigentümer vermietet professionelle Maschinen, Zubehör, Absaugsysteme, Schleifwerkzeuge sowie zugehörige Ausrüstung an den Mieter gemäß den nachstehenden Bedingungen.
3. Eigentum
Alle vermieteten Maschinen und Zubehörteile bleiben jederzeit ausschließliches Eigentum von Bellepoxid.
4. Identifikationspflicht
Der Mieter muss vor der Lieferung einen gültigen Ausweis vorlegen.
Falsche Angaben führen zur sofortigen Ungültigkeit des Vertrags.
5. Nur Lieferung
Die Maschinen werden ausschließlich durch Bellepoxid geliefert.
Eine Selbstabholung ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6. Einsatzort
Die Maschinen dürfen ausschließlich an der bei der Buchung angegebenen Einsatzadresse verwendet werden.
Der Transport zu einer anderen:
• Adresse
• Stadt
• Baustelle
• Lagerort
• Drittperson
ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.
7. Kaution
Vor der Lieferung ist eine Kaution zu leisten.
Die Kaution dient als Sicherheit für:
• Schäden
• Diebstahl
• Missbrauch
• Verschmutzung
• Fehlendes Zubehör
• Unbefugte Standortveränderung
• Verspätete Rückgabe
Die Freigabe der Kaution erfolgt erst nach vollständiger technischer Kontrolle.
Übersteigen die Reparatur- oder Ersatzkosten die Höhe der Kaution, haftet der Mieter vollständig für den Differenzbetrag.
8. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit der Lieferung und endet erst mit der offiziellen Rückgabe und Kontrolle der Maschine.
9. Verspätete Rückgabe
Eine verspätete Rückgabe führt automatisch zu zusätzlichen Mietkosten.
10. Nutzung der Maschinen
Die Maschinen dürfen nur fachgerecht und sicher verwendet werden.
Unsachgemäße Nutzung erfolgt vollständig auf Risiko des Mieters.
11. Maschinen mit Bedienpflicht
Folgende Maschinen erfordern einen Bediener oder nachweisbare Erfahrung:
• HTC 500
• Von Arx VA 30 S
Ein Bediener ist erforderlich, sofern der Kunde keine nachweisbare Erfahrung besitzt.
12. Haftung für Schäden
Der Mieter haftet vollständig für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, einschließlich:
• Motorschäden
• Elektrische Schäden
• Getriebeschäden
• Kabelschäden
• Stoß- und Aufprallschäden
• Wasserschäden
• Schäden durch unsachgemäße Nutzung
13. Verschleißteile
Schleifsegmente, Messer, Scheiben, Filter und Verbrauchsmaterialien werden nach tatsächlichem Verschleiß berechnet.
14. Reinigung
Die Maschinen müssen in einem akzeptablen Zustand zurückgegeben werden.
Starke Verschmutzung kann zu zusätzlichen Reinigungskosten führen.
15. Diebstahl und Verlust
Der Mieter haftet vollständig für Diebstahl oder Verlust während der Mietdauer.
Im Falle eines Diebstahls ist unverzüglich eine Polizeimeldung vorzulegen.
16. Keine Weitergabe an Dritte
Der Mieter darf die Maschinen ohne schriftliche Genehmigung weder verleihen, untervermieten, übertragen noch Dritten zur Nutzung überlassen.
17. Kontrolle
Bellepoxid führt eine Kontrolle vor der Übergabe und nach der Rückgabe durch.
Das Ergebnis der Kontrolle bestimmt die Freigabe der Kaution.
18. Haftungsausschluss
Bellepoxid haftet nicht für:
• Projektverzögerungen
• Schäden am Boden durch den Mieter
• Unsachgemäße Bedienung
• Produktionsausfälle
• Indirekte Schäden
19. Rechtliche Durchsetzung
Im Falle von Diebstahl, Betrug, Verweigerung der Rückgabe, falscher Identität oder vorsätzlicher Beschädigung können sofort rechtliche Schritte eingeleitet werden.
20. Zustimmung
Mit der Unterzeichnung oder Bestätigung der Mietanfrage akzeptiert der Mieter alle Bedingungen dieses Vertrags.
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