1. Leistungsumfang
Bellepoxid bietet Epoxidharz-Bodensysteme, Beschichtungen, Versiegelungen, dekorative Beschichtungen sowie damit verbundene Bodenveredelungsarbeiten gemäß dem vereinbarten Angebot an.
2. Gültigkeit von Angeboten
Alle Angebote basieren auf den zum Zeitpunkt der Besichtigung sichtbaren Gegebenheiten oder auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen.
Sollten die tatsächlichen Bedingungen vor Ort abweichen, können zusätzliche Kosten entstehen.
3. Verantwortung für den Untergrund
Der Kunde ist verpflichtet, Bellepoxid über folgende Punkte zu informieren:
• Vorhandene Risse
• Frühere Beschichtungen
• Feuchtigkeitsprobleme
• Verdeckte Mängel
• Instabiler Untergrund
• Verschmutzungen
• Öldurchdringung
• Chemische Belastung
Verdeckte Mängel, die während der Arbeiten festgestellt werden, können zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen.
4. Erforderliche Untergrundvorbereitung
Eine fachgerechte Untergrundvorbereitung ist Voraussetzung für die Epoxidbeschichtung.
Bellepoxid bestimmt die notwendige Vorbereitungsmethode je nach Zustand des Bodens.
Zusätzliche Arbeiten können erforderlich sein, wenn der tatsächliche Zustand vom erwarteten Zustand abweicht.
5. Haftung für Haftung (Adhäsion)
Die Haftung des Epoxidharzes hängt vom Zustand des Untergrunds ab.
Bellepoxid haftet nicht für Haftungsprobleme, die verursacht werden durch:
• Verborgene Feuchtigkeit
• Aufsteigende Feuchtigkeit
• Instabilen Beton
• Schwachen Untergrund
• Verschmutzungen im Beton
• Alte, verdeckte Beschichtungen
• Bauliche Bewegungen
6. Risiko durch Feuchtigkeit
Feuchtigkeit im Beton kann die Leistung des Epoxidharzes beeinträchtigen.
Auch wenn die Oberfläche trocken erscheint, kann interne Feuchtigkeit später verursachen:
• Blasenbildung
• Ablösungen
• Verfärbungen (Weißfärbung)
• Abheben der Beschichtung
Bellepoxid kann das Verhalten des Untergrunds in Bezug auf interne Feuchtigkeit über sichtbare Prüfungen hinaus nicht garantieren.
7. Risse und bauliche Bewegung
Bestehende oder zukünftige Bewegungen der Konstruktion können sichtbare Risse im Epoxidboden verursachen.
Bellepoxid übernimmt keine Verantwortung für zukünftige bauliche Veränderungen oder Bewegungen.
8. Farb- und optische Abweichungen
Geringfügige Unterschiede in:
• Glanzgrad
• Farbton
• Struktur
• Verteilung von Chips/Flakes
• Lichtreflexion
stellen keinen Mangel dar.
9. Trocknungs- und Aushärtungszeit
Die Trocknungs- und Aushärtungszeit hängt ab von:
• Temperatur
• Luftfeuchtigkeit
• Belüftung
• Zustand des Untergrunds
Eine Nutzung vor vollständiger Aushärtung ist untersagt.
10. Schutzpflicht des Kunden
Der Kunde muss während der Aushärtungszeit verhindern:
• Wassereinwirkung
• Staubbelastung
• Stöße
• Hohe Belastung
• Chemische Einwirkungen
11. Mechanische Belastbarkeit
Epoxidböden sind widerstandsfähig, jedoch nicht unzerstörbar.
Schäden durch:
• Starke Stöße
• Scharfe Gegenstände
• Ziehen von Metall
• Chemikalien
• Falsche Reinigung
sind von der Haftung ausgeschlossen.
12. Zusatzarbeiten
Sollten während der Arbeiten unerwartete Probleme auftreten, kann Bellepoxid die Arbeiten unterbrechen, bis zusätzliche Maßnahmen vereinbart wurden.
13. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem schriftlichen Angebot oder der Vereinbarung.
Zahlungsverzug kann zur Verzögerung der Arbeiten oder der Fertigstellung führen.
14. Gewährleistungsbeschränkung
Die Gewährleistung gilt nur für fachgerecht ausgeführte Arbeiten unter normalen Nutzungsbedingungen.
Ausgeschlossen sind:
• Unsachgemäße Nutzung
• Mängel des Untergrunds
• Feuchtigkeitsprobleme
• Bauliche Bewegungen
• Äußere Schäden
15. Zugang zur Baustelle
Der Kunde muss sicherstellen, dass vor Beginn der Arbeiten uneingeschränkter Zugang zur Baustelle gewährleistet ist.
Verzögerungen durch eingeschränkten Zugang können zusätzliche Kosten verursachen.
16. Haftungsbeschränkung
Bellepoxid haftet nicht für indirekte Schäden, Nutzungsausfall oder Folgeschäden.
17. Abnahme
Der Boden gilt als abgenommen, sofern Mängel nicht unmittelbar nach Fertigstellung gemeldet werden.
18. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, gilt Schweizer Recht.
AGB für Epoxidharzarbeiten
19. Rabattaktionen
Rabattaktionen von Bellepoxid gelten ausschließlich für Epoxidharz-Bodensysteme, sofern im jeweiligen Angebot oder in der jeweiligen Aktion nichts anderes ausdrücklich angegeben ist.
Dabei gilt insbesondere:
Der 15 %-Rabatt gilt ausschließlich für die im jeweiligen Angebot bezeichneten Epoxidharz-Bodensysteme. Andere Leistungen sind ausgeschlossen.
Der 17 %-Rabatt ist eine exklusive Sonderaktion für Bauleiter und gilt ausschließlich für die ersten zwei bestätigten Projekte, sofern schriftlich vereinbart.
Die Höhe des Rabatts richtet sich nach dem jeweiligen Epoxidharzsystem. Nicht alle Epoxidharzsysteme sind rabattfähig. Hochwertige Spezialsysteme (z. B. Metallic-Epoxid, Polyurethan-Systeme oder andere Premium-Systeme) können von Rabattaktionen ausgeschlossen sein oder abweichenden Rabattbedingungen unterliegen.
Rabatte gelten nicht für Betonreparaturen, Untergrundvorbereitungen, Schleifarbeiten als Einzelleistung, Maschinenvermietung, Mikrozement oder sonstige Leistungen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des rabattierten Angebots sind.
Zusätzliche oder nachträglich beauftragte Arbeiten sind nicht Bestandteil der Rabattaktion, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Rabattaktionen sind nicht miteinander kombinierbar, sofern Bellepoxid dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Bellepoxid behält sich das Recht vor, Rabattaktionen jederzeit zu ändern oder zu beenden. Bereits schriftlich bestätigte Angebote bleiben hiervon unberührt.
1. Vertragsparteien
Dieser Mietvertrag wird zwischen Bellepoxid (nachfolgend „Eigentümer“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) abgeschlossen.
2. Mietgegenstand
Der Eigentümer vermietet professionelle Maschinen, Zubehör, Absaugsysteme, Schleifwerkzeuge sowie zugehörige Ausrüstung an den Mieter gemäß den nachstehenden Bedingungen.
3. Eigentum
Alle vermieteten Maschinen und Zubehörteile bleiben jederzeit ausschließliches Eigentum von Bellepoxid.
4. Identifikationspflicht
Der Mieter muss vor der Lieferung einen gültigen Ausweis vorlegen.
Falsche Angaben führen zur sofortigen Ungültigkeit des Vertrags.
5. Nur Lieferung
Die Maschinen werden ausschließlich durch Bellepoxid geliefert.
Eine Selbstabholung ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6. Einsatzort
Die Maschinen dürfen ausschließlich an der bei der Buchung angegebenen Einsatzadresse verwendet werden.
Der Transport zu einer anderen:
• Adresse
• Stadt
• Baustelle
• Lagerort
• Drittperson
ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.
7. Kaution
Vor der Lieferung ist eine Kaution zu leisten.
Die Kaution dient als Sicherheit für:
• Schäden
• Diebstahl
• Missbrauch
• Verschmutzung
• Fehlendes Zubehör
• Unbefugte Standortveränderung
• Verspätete Rückgabe
Die Freigabe der Kaution erfolgt erst nach vollständiger technischer Kontrolle.
Übersteigen die Reparatur- oder Ersatzkosten die Höhe der Kaution, haftet der Mieter vollständig für den Differenzbetrag.
8. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit der Lieferung und endet erst mit der offiziellen Rückgabe und Kontrolle der Maschine.
9. Verspätete Rückgabe
Eine verspätete Rückgabe führt automatisch zu zusätzlichen Mietkosten.
10. Nutzung der Maschinen
Die Maschinen dürfen nur fachgerecht und sicher verwendet werden.
Unsachgemäße Nutzung erfolgt vollständig auf Risiko des Mieters.
11. Maschinen mit Bedienpflicht
Folgende Maschinen erfordern einen Bediener oder nachweisbare Erfahrung:
• Blastrac 535PRO
• Blastrac 435WD
• Wolff Mambo Evo
• Von Arx VA 30 S
Ein Bediener ist erforderlich, sofern der Kunde keine nachweisbare Erfahrung besitzt.
12. Haftung für Schäden
Der Mieter haftet vollständig für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, einschließlich:
• Motorschäden
• Elektrische Schäden
• Getriebeschäden
• Kabelschäden
• Stoß- und Aufprallschäden
• Wasserschäden
• Schäden durch unsachgemäße Nutzung
13. Verschleißteile
Schleifsegmente, Messer, Scheiben, Filter und Verbrauchsmaterialien werden nach tatsächlichem Verschleiß berechnet.
14. Reinigung
Die Maschinen müssen in einem akzeptablen Zustand zurückgegeben werden.
Starke Verschmutzung kann zu zusätzlichen Reinigungskosten führen.
15. Diebstahl und Verlust
Der Mieter haftet vollständig für Diebstahl oder Verlust während der Mietdauer.
Im Falle eines Diebstahls ist unverzüglich eine Polizeimeldung vorzulegen.
16. Keine Weitergabe an Dritte
Der Mieter darf die Maschinen ohne schriftliche Genehmigung weder verleihen, untervermieten, übertragen noch Dritten zur Nutzung überlassen.
17. Kontrolle
Bellepoxid führt eine Kontrolle vor der Übergabe und nach der Rückgabe durch.
Das Ergebnis der Kontrolle bestimmt die Freigabe der Kaution.
18. Haftungsausschluss
Bellepoxid haftet nicht für:
• Projektverzögerungen
• Schäden am Boden durch den Mieter
• Unsachgemäße Bedienung
• Produktionsausfälle
• Indirekte Schäden
19. Rechtliche Durchsetzung
Im Falle von Diebstahl, Betrug, Verweigerung der Rückgabe, falscher Identität oder vorsätzlicher Beschädigung können sofort rechtliche Schritte eingeleitet werden.
20. Zustimmung
Mit der Unterzeichnung oder Bestätigung der Mietanfrage akzeptiert der Mieter alle Bedingungen dieses Vertrags.
Maschinenmietvertrag
1. Allgemeine Informationen
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns wichtig. Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie Bellepoxid personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und schützt, wenn Besucher diese Website nutzen oder mit uns in Kontakt treten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie – soweit anwendbar – der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dieser Datenschutzerklärung einverstanden.
2. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Bellepoxid
Zurich, Schweiz
E-Mail: info@bellepoxid.ch
Der Verantwortliche ist die Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.
3. Erhobene personenbezogene Daten
Wir können folgende Kategorien personenbezogener Daten erheben und verarbeiten:
Kontaktdaten
• Name
• E-Mail-Adresse
• Telefonnummer
• Adresse
Projektbezogene Informationen
• Angaben zu Mietanfragen
• Buchungsdaten von Maschinen
• Projektdetails von Dienstleistungen
• Baustellenadresse
Technische Daten
Beim Besuch dieser Website können automatisch bestimmte technische Daten erfasst werden:
• IP-Adresse
• Browsertyp
• Geräteinformationen
• Besuchte Seiten
• Datum und Uhrzeit des Zugriffs
Diese Daten werden automatisch durch die Website-Systeme zur technischen Bereitstellung und Sicherheit erhoben.
4. Zweck der Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
• Bearbeitung von Kontaktanfragen
• Erstellung von Angeboten
• Organisation von Maschinenvermietungen
• Planung von Epoxidharz-Bodenarbeiten
• Kommunikation mit Kunden
• Rechnungsstellung und Buchhaltung
• Verbesserung der Website-Funktionalität
• Rechtlicher Schutz und Streitbeilegung
Die Verarbeitung ist erforderlich, um die angeforderten Dienstleistungen bereitzustellen.
5. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf folgenden Rechtsgrundlagen:
• Einwilligung der betroffenen Person
• Anbahnung oder Erfüllung eines Vertrags
• Gesetzliche Verpflichtungen
• Berechtigte Interessen des Unternehmens
Diese Zwecke entsprechen den geltenden Datenschutzbestimmungen in der Schweiz und der EU.
6. Cookies und Website-Technologien
Diese Website kann Cookies oder ähnliche Technologien verwenden.
Cookies sind kleine Textdateien, die auf dem Gerät des Nutzers gespeichert werden und dazu beitragen, die Funktionalität der Website zu verbessern und die Nutzung zu analysieren.
Nutzer können Cookies in den Browsereinstellungen deaktivieren.
Das Deaktivieren von Cookies kann die Funktionalität der Website einschränken.
7. Weitergabe von Daten an Dritte
Personenbezogene Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies für den Geschäftsbetrieb erforderlich ist.
Mögliche Empfänger sind:
• Hosting-Anbieter
• IT-Dienstleister
• Buchhaltungsdienstleister
• Rechtsberater
• Liefer- und Transportdienstleister
• Behörden (sofern gesetzlich erforderlich)
Eine Weitergabe oder ein Verkauf personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.
8. Internationale Datenübermittlungen
Falls Daten außerhalb der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, werden geeignete Schutzmaßnahmen getroffen, um ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen.
Eine Übermittlung erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.
9. Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung der in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecke erforderlich ist.
Die Speicherdauer richtet sich insbesondere nach:
• Gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
• Buchhaltungsanforderungen
• Vertraglichen Verpflichtungen
• Erfordernissen zur Streitbeilegung
Nach Wegfall des Zwecks werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.
10. Datensicherheit
Wir treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten zu schützen, insbesondere vor:
• Unbefugtem Zugriff
• Verlust
• Missbrauch
• Veränderung
Trotz aller Maßnahmen kann die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen, weshalb ein vollständiger Schutz nicht garantiert werden kann.
11. Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben folgende Rechte:
• Recht auf Auskunft
• Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
• Recht auf Löschung (sofern gesetzlich zulässig)
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
• Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
• Recht auf Widerruf einer Einwilligung
Anfragen können über die in dieser Datenschutzerklärung angegebenen Kontaktdaten gestellt werden.
12. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit zu ändern.
Die jeweils aktuelle Version wird auf dieser Website veröffentlicht.
Nutzer werden empfohlen, diese regelmäßig zu überprüfen.
13. Kontakt
Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Verarbeitung personenbezogener Daten kontaktieren Sie uns bitte:
Bellepoxid
E-Mail: info@bellepoxid.ch
Datenschutzerklärung
1. Leistungsumfang
Die Untergrundvorbereitung umfasst mechanische Bodenbearbeitungsverfahren wie:
• Schleifen
• Schleifen (Feinschliff / Sanding)
• Fräsen
• Strahlen / Aufrauen
• Entfernen von Beschichtungen
• Entfernen von Kleberresten
• Öffnen der Betonporen
• Vorbereitung zur Nivellierung
Die genaue Methode wird je nach Zustand des Bodens ausgewählt.
2. Zustand des bestehenden Bodens
Der Kunde ist verpflichtet, Bellepoxid über bekannte Bodenbedingungen zu informieren, einschließlich:
• Frühere Beschichtungen
• Verdeckte Klebstoffe
• Alte Reparaturen
• Risse
• Schwacher Untergrund
• Verschmutzungen
• Öldurchdringung
• Feuchtigkeitsprobleme
3. Verdeckte Mängel
Während der Vorbereitung können zuvor verborgene Mängel sichtbar werden, wie zum Beispiel:
• Risse
• Schwacher Beton
• Löcher
• Instabile Schichten
• Fehlgeschlagene alte Reparaturen
Solche Feststellungen können zusätzliche Arbeiten und Kosten verursachen.
4. Einschränkung des Oberflächenergebnisses
Die Untergrundvorbereitung verbessert die technische Eignung, führt jedoch nicht automatisch zu einer optisch perfekten Oberfläche.
Je nach Zustand des Bodens können sichtbare Bearbeitungsspuren verbleiben.
5. Randbereiche
Ecken, Kanten, Wandanschlüsse und enge Bereiche können eine separate manuelle Bearbeitung erfordern.
Leichte sichtbare Unterschiede zwischen maschinell bearbeiteten Flächen und Randbereichen sind möglich.
6. Staub und Rückstände
Wo möglich, wird eine professionelle Staubabsaugung eingesetzt, jedoch kann eine vollständige Staubfreiheit nicht garantiert werden.
Feiner Staub kann je nach Untergrund und Baustellenbedingungen auftreten.
7. Begrenzung durch Betonfestigkeit
Schwacher Beton kann beim Schleifen oder Fräsen unterschiedlich reagieren.
Bellepoxid übernimmt keine Verantwortung für während der Vorbereitung festgestellte Schwächen des Untergrunds.
8. Sichtbarwerden bestehender Schäden
Die Vorbereitung kann bestehende, zuvor verborgene Schäden sichtbar machen.
Dies stellt keinen von Bellepoxid verursachten Schaden dar.
9. Zusatzarbeiten
Sollten unerwartete Bodenprobleme auftreten, kann Bellepoxid die Arbeiten unterbrechen, bis weitere Maßnahmen vereinbart wurden.
10. Auswahl der Geräte
Bellepoxid wählt Maschinen und Werkzeuge entsprechend den technischen Anforderungen aus.
11. Zugangspflicht des Kunden
Der Kunde muss vor Beginn der Arbeiten freien Zugang zum Arbeitsbereich gewährleisten.
Verzögerungen können zusätzliche Kosten verursachen.
12. Haftungsbeschränkung
Bellepoxid haftet nicht für:
• Vorbestehende Schwächen des Bodens
• Verdeckte Mängel
• Bauliche Bewegungen
• Instabilität des Untergrunds
• Versagen alter Beschichtungen
13. Abnahme
Die vorbereitete Oberfläche gilt als akzeptiert, sofern sichtbare Mängel nicht unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten gemeldet werden.
14. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, gilt Schweizer Recht.
AGB für Oberflächenvorbereitungsarbeiten
1. Unternehmensinformationen
Diese Website wird von Bellepoxid betrieben.
Alle Inhalte der Website, Dienstleistungsbeschreibungen, Informationen zur Maschinenvermietung, technische Erklärungen, Preisstrukturen, Texte, Layoutelemente und Projektbeschreibungen werden unter der Verantwortung von Bellepoxid veröffentlicht.
2. Website-Inhalte
Alle auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken.
Bellepoxid behält sich das Recht vor, Inhalte der Website jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren, zu ändern oder zu entfernen.
3. Angebote und Anfragen
Das Absenden einer Kontaktanfrage, Angebotsanfrage, Mietanfrage oder Serviceanfrage stellt keinen verbindlichen Vertrag dar.
Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung zustande.
4. Preise
Alle angegebenen Preise sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
Zusätzliche Kosten können entstehen, abhängig von:
• Projektgröße
• Lieferdistanz
• Zugang zur Baustelle
• Maschinenverschleiß
• Materialmenge
• Vorbereitungsaufwand
• Unvorhergesehene Baustellenbedingungen
5. Zahlungen
Bellepoxid behält sich das Recht vor, folgende Zahlungen zu verlangen:
• Vorauszahlung
• Kaution
• Teilzahlungen
• Zahlung vor Lieferung
• Zahlung vor Beginn der Arbeiten
Bei verspäteter Zahlung können Leistungen ausgesetzt sowie Mahnkosten, Inkassogebühren oder rechtliche Schritte eingeleitet werden.
6. Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und korrekte Projektinformationen bereitzustellen.
Falsche oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen, Preisänderungen oder zur Ablehnung der Leistung führen.
7. Haftungsbeschränkung
Bellepoxid haftet nicht für:
• Unterbrechungen der Website
• Vorübergehende technische Fehler
• Verzögerte Rückmeldungen
• Wetterbedingte Verzögerungen
• Lieferverzögerungen
• Maschinenausfälle
• Höhere Gewalt
8. Geistiges Eigentum und Kopierschutz
Alle Inhalte dieser Website sind ausschließliches Eigentum von Bellepoxid, einschließlich:
• Texte
• Preisstrukturen
• Maschinenbeschreibungen
• Dienstleistungsbeschreibungen
• Rechtstexte
• Layoutkonzepte
• Fotos (sofern im Besitz von Bellepoxid)
• Grafische Inhalte
• Projektbeschreibungen
Das Kopieren, Vervielfältigen, Übersetzen, Verändern, Verbreiten oder Verwenden von Inhalten ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt.
Unbefugte Nutzung kann rechtliche Schritte nach sich ziehen.
9. Externe Links
Bellepoxid übernimmt keine Verantwortung für externe verlinkte Websites oder Inhalte Dritter.
10. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, gilt Schweizer Recht.
11. Zustimmung
Durch die Nutzung dieser Website sowie durch das Absenden von Anfragen, Mietanfragen, Angeboten oder Serviceanfragen erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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